von LVZ-Immo / Red. am 16.08.2010
[caption id="attachment_7584" align="alignleft" width="300" caption="Foto: Volkmar Heinz"]

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Gemäß dieser neuen Vorschrift sollen EU-weit alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 errichtet werden, hohe Energieeinsparquoten erfüllen. Außerdem sollen Neubauten zu einem bedeutenden Anteil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Es ist vorgesehen, dass die Regelungen für öffentliche Gebäude schon ab 2018 gelten. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Gebäude sind derzeit mit rund 40 Prozent Anteil Europas größte Kohlendioxid-Emissionsquellen. Mit der neuen Richtlinie erhöhen sich die Anforderungen an Planung und Ausführung der Bauobjekte. Gleichzeitig steigt neben dem quantitativen Bedarf an Kontrollorganen auch das Anforderungsprofil an die öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen. Diese werden im Rahmen der baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) eingesetzt.
Text: wid, LVZ