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Bessere Energieeffizienz von Gebäuden: EU-Richtlinie in Kraft getreten


Die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden ist in Kraft. Sie sieht insbesondere für Neubauten weitreichende Auflagen vor und muss in den kommenden zwei Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

von LVZ-Immo / Red. am 16.08.2010

[caption id="attachment_7584" align="alignleft" width="300" caption="Foto: Volkmar Heinz"][/caption]

Gemäß dieser neuen Vorschrift sollen EU-weit alle Gebäude,  die nach dem 31. Dezember 2020 errichtet werden, hohe  Energieeinsparquoten erfüllen. Außerdem sollen Neubauten zu einem  bedeutenden Anteil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Es ist vorgesehen, dass die Regelungen für öffentliche Gebäude schon ab  2018 gelten. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern  durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Gebäude sind derzeit mit rund 40 Prozent Anteil Europas größte Kohlendioxid-Emissionsquellen. Mit der neuen Richtlinie erhöhen sich die  Anforderungen an Planung und Ausführung der Bauobjekte.  Gleichzeitig steigt neben dem quantitativen Bedarf an  Kontrollorganen auch das Anforderungsprofil an die öffentlich  bestellten und vereidigten Bausachverständigen. Diese werden im  Rahmen der baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) der GTÜ  (Gesellschaft für Technische Überwachung) eingesetzt.

Text: wid, LVZ

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