von LVZ-Immo / Red. am 11.03.2011
[caption id="attachment_9387" align="alignleft" width="300" caption="Winter adé: Eine Frühjahrskur für das Eigenheim ist Pflicht. Foto: dpa"]

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Denn was sich bei aufgerissenen Straßen ganz offensichtlich zeige, sei bei Immobilien manchmal erst nach einiger Zeit erkennbar, erklärt der Verband. „Zu den typischen Winterschäden gehören aufgefrorene Wasserleitungen, Risse und Feuchteschäden“, sagt der VPB-Vorsitzende Thomas Penningh.
Mängel würden vor allem am Dach auftreten: „Werden Feuchteschäden im Bereich der Dämmung nicht beseitigt, kann Schimmel die Folge sein. Außerdem sollte man prüfen lassen, ob alle Dachziegel noch richtig sitzen und nicht verrutscht oder zerbrochen sind.“
Auch Schneefanggitter, Dachrinnen, Fallrohre, Antennen und Solaranlagen könnten sich bei Winterstürmen gelockert haben, so der Bausachverständige. Trifft dies zu, könne das im schlimmsten Fall juristische Konsequenzen haben. „Wer Dachschäden ignoriert, der handelt fahrlässig und haftet, wenn Menschen durch herabfallende Dachteile zu Schaden kommen“, warnt Penningh.
Wasser, Wind und Regen würden aber auch den Fassaden zusetzen. Diese hätten oft tagelang nicht richtig trocknen können. Dadurch könnten sich harmlose Risse des Vorjahres vergrößert haben oder neue entstanden sein. Auch Rohre und Leitungen seien davon betroffen. „Wird das richtig erkannt, können Mängel beseitigt werden, bevor daraus große und teure Schäden entstehen“, sagt Penningh.
Selbst wenn der Bau des Eigenheims noch nicht abgeschlossen ist, rät der Verband zu einer nachwinterlichen Kontrolle des Rohbaus durch einen unabhängigen Sachverständigen. „Gerade Schlüsselfertiganbieter schützen Baustellen oft nicht so gut, wie das wünschenswert wäre. Stehen Keller länger unter Wasser, besteht die Möglichkeit des Schimmelpilzbefalls“, so Penningh.
Sind Winterspuren festzustellen, empfiehlt der VPB, sich in den kommenden Wochen in aller Ruhe einen versierten Fachbetrieb zu suchen und die Winterschäden bald ausbessern zu lassen. Momentan seien die Firmen besser verfügbar als im Spätsommer oder Herbst, wenn die meisten ihr Haus für den nächsten Winter rüsten lassen.
Wer ein altes Haus besitze, könne Reparaturen auch mit einer energetischen Sanierung verbinden. Dabei würden alte Fenster durch moderne ersetzt und das Haus unter Umständen ringsum mit einem Wärmedämmsystem eingepackt. Für neue Häuser sei der Frühjahrscheck eine gute Gelegenheit, etwaige Mängel vor der Verjährungsfrist von fünf Jahren ausfindig zu machen und zu rügen. Für die Begutachtung sollte man einen Sachverständigen zu Rate ziehen, rät der Verband.
Text: Tobias Ossyra, LVZ
Checkliste für die eigenen vier Wände:
1.) Auf dem Dach prüfen: Sitzen alle Ziegel noch fest und gerade?
2.) Haben die Winterstürme Schindeln an Gauben oder Giebeln gelockert?
3.) Hat sich noch ein Rest Herbstlaub in den Regenrinnen gesammelt?
4.) Müssen Moose und andere Gewächse vom Flachdach entfernt werden?
5.) Sind Sickerschächte und Hebeanlagen gewartet?
6.) Sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf First und Gauben?
7.) Dach von innen prüfen: Haben sich Schnee oder Tauwasser ins Innere gedrückt? Schäden sofort begutachten lassen! Schimmelgefahr!
8.) Hat die Fassade Risse bekommen?
9.) Sind Haarrisse im Mauerwerk größer geworden?
10.) Ist die Holzverkleidung an einigen Stellen durchnässt?
11.) Sind an der Balkonplatte Betonteile durch Frost abgeplatzt?
12.) Sind Treppenbeläge und Terrassen aufgefroren?
13.) Funktionieren Pumpe, Elektrik und Elektronik der Heizung bzw. Solaranlage noch richtig?
14.) Sind Wege im Garten noch eben oder haben sich durch Frost Platten gehoben?
15.) Im Kalender vormerken: Heizöl in den Sommermonaten preisgünstig nachtanken!
Die gesamte Liste ist einzusehen unter:
www.vpb.de