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Hochwasser-Schäden: Hausratsversicherung greift nicht


Schäden durch Hochwasser sind weder in der klassischen Hausrat- noch in der Wohngebäude-Versicherung enthalten. Das gilt auch für solche durch Starkregen und Überschwemmungen verursachten Schäden. Dafür bedarf es einer Zusatzversicherung.

von dpa am 11.08.2010

[caption id="attachment_7526" align="alignleft" width="300" caption="Überschwemmung in Wachau (Markkleeberg) 2006. Foto: Wolfgang Zeyen"][/caption]

Für Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen muss jeweils zusätzlich oder in Kombination mit der eigentlichen Police eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, erläutert Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Nur ein Viertel aller Haushalte in Deutschland hätten diesen Schutz.

Dabei werde der Elementarschutz immer wichtiger. «Wir haben heute starke Regenfälle in Regionen, die früher verschont blieben», sagt Lübke. Noch ließen sich 98,5 Prozent aller Häuser unproblematisch gegen Überschwemmungen versichern. Bei 1,5 Prozent sei es schwieriger, weil sie in Gefahrengebieten liegen wie im Oderbruch mit den starken Flussläufen. Hier müssten Versicherte individuelle Verträge aushandeln. «Es gibt Regelungen über einen Sebstbehalt», sagt Lübke. Das sind frei ausgehandelte Beträge - beispielsweise werden im Schadensfall die ersten 150 Euro selbst getragen.

Siegfried Karle, Präsident des Vereins Geld und Verbraucher (GVI), rät zu einem Elementarschutz im Bereich der Gebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung im Bereich Hausrat sei dagegen oft nicht notwendig. «In der Regel sind die Keller betroffen, und da werden kaum Wertgegenstände gelagert», sagt Karle. Verbraucher müssten überlegen und durchrechnen, ob eine Zusatzversicherung in ihrem Fall sinnvoll ist.

Schäden durch starken Regen, Hochwasser oder Überschwemmung sollten in jedem Fall schnell der Versicherung gemeldet werden. Außerdem sollte der Versicherungsschutz rechtzeitig überprüft werden, rät Karle. Viele Verbraucher neigten erst im Schadensfall dazu, sich über den bestehenden Versicherungsschutz zu informieren und erleben dann eine böse Überraschung.

Mit einer Hausratversicherung sind alle Sachwerte aus der Wohnung abgesichert, mit denen man auch umziehen würde. Die Wohngebäudeversicherung schließen Eigentümer ab, die damit das Fundament des Hauses, die Hülle und das Dach schützen wollen. Wer gerade baut, ist über eine Rohbauversicherung geschützt, die dann automatisch in eine Wohngebäudeversicherung übergeht. Generell gilt aber: Sachversicherungen ersetzen nur die Sache, die kaputt geht.

Wenn beispielsweise ein Baum ein Dach zerstört, wird das Dach repariert - der Baum aber nicht auf Kosten der Versicherung vom Grundstück entfernt. Deshalb gibt es Zusatzvereinbarungen wie den Elementarschutz - auch für Datschen oder Kleingärten. Wird ein Kleingarten überflutet, kommt auch hier in erster Linie die Gebäudeversicherung mit dem zusätzlichen Elementarschutz für den Schaden am Haus oder Schuppen auf. «Tomatenpflanzen sind damit nicht versichert», sagt Lübke.

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