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Abfallwirtschaft: Grundstückseigentümer haben nun Schadenersatzanspruch


Der Leipziger Stadtrat hat eine neue Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Darin ist festgeschrieben, dass Grundstückseigentümer nun Schadenersatzansprüche gegen ihren Abfallentsorger geltend machen können, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt.

von Daniel Große am 21.11.2011

Es gleicht einer mittelschweren Revolution, was der Stadtrat jetzt auf den Weg brachte: Ursprünglich war geplant, die neue Abfallwirtschaftssatzung in der Form fortzuschreiben, dass Schadenersatzansprüche bei einem vorübergehenden Ausfall der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind. Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen oder betriebsnotwendigen Arbeiten sollte dies gelten. Der FDP-Fraktion im Stadtrat waren das zu viele Ausnahmen. Sie forderte, dass der Schadenersatzanspruch nur bei höherer Gewalt ausgeschlossen sein dürfe.

Dieser Antrag der FDP wurde von der Stadt übernommen. Die so geänderte Satzung wurde mit breiter Mehrheit beschlossen. “Damit haben die Grundstückseigentümer nun einen echten Schadensersatzanspruch gegen ihren Abfallentsorger, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt”, begrüßte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Isabel Siebert den Stadtratsbeschluss. “Es ist Bürgern wie Unternehmern nicht vermittelbar, warum er auf dem Schaden sitzen bleiben soll, den zum Beispiel innerbetriebliche Störungen oder andere vom Entsorger zu vertretende Leistungsausfälle verursachen. Die neue Schadensersatzregelung wird hoffentlich dazu führen, dass die Stadtreinigung besser arbeitet. Genau darum geht es uns bei der Neuregelung: Wir wollen privatwirtschaftliche Anreize für besseren Service setzen”, sagte sie.

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