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Verfügungsfond wird Instrument der Stadterneuerung


Der Verfügungsfonds als ein neues Instrument der Stadterneuerung ist Thema eines Faltblattes des Leipziger Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW). Der Flyer informiert über Ansprechpartner, Verfahren und Förderbedingungen.

von Daniel Große am 20.01.2012

Wer die Entwicklungen rund um die Georg-Schwarz-Straße verfolgt, kennt ihn bereits, den Verfügungsfond. Mit ihm wurden bereits erste Projekte verwirklicht, weitere sollen folgen. Der Verfügungsfond ist für kleine Investitionen innerhalb der Schwerpunktgebiete der Stadterneuerung gedacht. Mit seiner Hilfe sollen konkrete Projekte gefördert werden, die etwa zur Belebung und Aufwertung einer Straße beitragen und sich insgesamt positiv auf das Umfeld auswirken.

Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent betragen – das heißt, durch die Förderung ist es möglich, die für ein Projekt zur Verfügung stehende Summe zu verdoppeln. Dank des Fonds können zum einen Städtebaufördermittel flexibel und lokal eingesetzt und zum anderen privates Engagement und privater Finanzressourcen zum Wohle der Quartiere aktiviert werden.

Der Fonds steht neben Vorhaben in der Georg-Schwarz-Straße auch für Projekte in der Georg-Schumann-Straße zur Verfügung, ebenso im Leipziger Osten, im Leipziger Westen und in Grünau. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und
Gewerbetreibende ebenso wie Initiativen, Vereine und Institutionen. Über die Vergabe entscheidet das ASW auf Empfehlung des jeweiligen lokalen Gremiums aus Gewerbetreibenden, Vereinsvertretern und Anwohnern.

Der Informationsflyer zum Verfügungsfond ist hier zum Herunterladen verfügbar. Zudem wird er in den Infozentren und Stadtteilläden der genannten. Gebiete erhältlich sein.

Alle Infos zur Stadterneuerung auf der Website der Stadt Leipzig.

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